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Allgemeine Geschäftsbedingungen von
TBE Seidner & Partner ( Christof Seidner )

 

I. Allgemein

1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten die Geschäftsbedingungen von Christof Seidner (im folgenden kurz TBE Seidner & Partner )
für alle Angebote, Verkäufe, Vermietungen, Vollwartungen sowie Kundendienst und Reparaturarbeiten.

2. Für Erwerber im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (Verbraucher), gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

3. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sowie Absprachen mit Vertretern und sonstigen Mitarbeitern von TBE Seidner & Partner erlangen erst
Rechtsverbindlichkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Anderslautende Einkaufsbedingungen der Auftraggeber sind nur verbindlich,
wenn sie von TBE Seidner & Partner ausdrücklich anerkannt werden.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Innsbruck. Für alle vertraglichen Beziehungen von TBE Seidner & Partner
ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anwendbar.

5. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht,
wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

6. Für Irrtümer sowie Schreib‐ und Rechenfehler behält sich TBE Seidner & Partner Richtigstellung und Nachbelastung vor.

7. Der Auftraggeber haftet auch dann, wenn der Auftrag über seinen Wunsch an einen Dritten fakturiert wird.

8. Service-, Wartungs-, Miet- und Vollwartungsverträge sind gesondert und schriftlich zu vereinbaren.


II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Angebote der TBE Seidner & Partner sind freibleibend und unverbindlich.

2. Alle Preise gelten ab Lager.

3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug fällig.

4. Bei Zahlungsverzug werden für den aushaftenden Betrag Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes plus 5% zuzüglich Umsatzsteuer
verrechnet. Ebenso sind alle Mahn‐ und Inkassospesen sowie Mühewaltungen zu ersetzen.

5. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Zahlungsbedingungen für Exportaufträge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

7. Teil‐ und Akontozahlungen werden jeweils auf die älteste Fälligkeit geleistet. TBE Seidner & Partner behält sich das Recht vor
Anzahlungen zu verlangen.

8. Rechnungslegung und -versand erfolgen grundsätzlich elektronisch (PDF per Email).

III. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen
im Eigentum von TBE Seidner & Partner.

2. Der Käufer ist verpflichtet, von TBE Seidner & Partner von Pfändungen von Vorbehaltswaren oder von sonstigen Zugriffen Dritter auf
diese Waren unverzüglich Mitteilung zu machen. Handelt der Käufer seinen Vertragsverpflichtungen zuwider, kann TBE Seidner & Partner
die Rückgabe der Vorbehaltswaren verlangen.

3. Die unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Ware darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von TBE Seidner & Partner an Dritte weiterverkauft werden.

4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an TBE Seidner & Partner ab.

5. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.


IV. Lieferung und Abnahme

1. Wird der vereinbarte Liefertermin mehr als sechs Wochen überschritten, ist der Käufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen,
mindestens vierwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Sonderanfertigungen und weniger gängiger Ware mit speziellen technischen
Anforderungen hat die Nachfrist mindestens acht Wochen zu betragen. Für Verbraucher gelten die Fristen des Konsumentenschutzgesetzes.

2. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung stehen dem Käufer nicht zu. Ist TBE Seidner & Partner ohne Verschulden
bzw. durch höhere Gewalt nicht in der Lage, die zugesagten Liefertermine einzuhalten, verlängern sich die Lieferfristen jeweils automatisch
um die Dauer der nachgewiesenen Verhinderung.

3. Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, wie folgt auf den Besteller über:

a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind,

b) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.

4. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus
vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, geht die Gefahr auf den Besteller über.

5. Vollständigkeit und Mängelfreiheit der Sendung ist sofort zu überprüfen. Beanstandungen sind bei sonstigem Ausschluss innerhalb von drei Tagen ab Erhalt der
Ware schriftlich bekanntzugeben.

6. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

7. Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferer zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang
die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.

V. Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwölf Monate ab dem Tag der Inbetriebnahme bzw. spätestens vier Wochen nach Lieferung.
Vorausgesetzt wird ein 1-Schichtbetrieb (max. 2.000 Betriebsstunden pro Jahr). Bei Mehrschichtbetrieb beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.

2. Bei Funktionsmängeln ist TBE Seidner & Partner berechtigt, das Gerät innerhalb angemessener Frist auszutauschen oder die Mängel zu beheben.
Erfolgt Letzteres innerhalb angemessener Frist, ist TBE Seidner & Partner weder zur Preisminderung noch zur Vertragsaufhebung verpflichtet.

3. Die Behebung von Mängeln (Reparatur) erfolgt entweder am Ort der Verwendung oder in der Werkstätte von TBE Seidner & Partner.

4. Voraussetzung für die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen ist eine nachweisliche Durchführung der Wartungsarbeiten gemäß Betriebsanleitung.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Änderungen und Instandsetzungsarbeiten am Kaufgegenstand eigenmächtig veranlasst hat.

5. Für Reparaturen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.
Voraussetzung für die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen ist eine nachweisliche Durchführung der Wartungsarbeiten gemäß Betriebsanleitung.

6. Für Wiederverkäufer (Händler) erstreckt sich die Gewährleistung auf Geräte und Ersatzteile, jedoch nicht auf allfällig erforderliche Arbeitszeit.

7. Für von TBE Seidner & Partner bezogene Ersatzteile und Material beträgt die Gewährleistung sechs Monate, und zwar ausschließlich unter der Voraussetzung,
dass diese TBE Seidner & Partner selbst oder von einem TBE Seidner & Partner autorisierten Fachbetrieb eingebaut werden.

8. Gewährleistung wird nicht geleistet für natürliche Abnützung, Verschleißteile wie z.B. Ölfüllungen, Riemen, Fotozellen, Ketten, Reflektoren, Bänder, Gurte, Glasteile,
Gummiteile, Mitnehmer, Dichtungen, Wartungseinheiten, Heizelementen und sonstige Kraftübertragungselemente, fehlerhafte Montage, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
und übermäßige Beanspruchung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung bzw. im Falle von Vandalismus. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die auf Frost,
mangelhafte Bausubstanz (z.B. mangelhafte Bodentragfähigkeit, unebene Aufstellflächen), Rost (z.B. aus externen Leitungen), chemische oder elektrische Einflüsse,
die nicht gebrauchsüblich bzw. außergewöhnlich bedingt sind, Anwendung roher Gewalt und/oder übermäßige Beanspruchung oder Ähnliches zurückzuführen sind.

9. Durch die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Für Folgeschäden übernimmt TBE Seidner & Partner keine Haftung.
In allen Fällen sind Kosten und Gefahren einer allfälligen Retournierung der Ware vom Käufer zu tragen.

VI. Datenschutz
1. Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Vertragsdaten, UID-Nr., Zahlungsdaten, Lieferscheine
und Rechnungen zum Zweck der Geschäftsabwicklung, Abwicklung des Kunden- und Beschwerdemanagements, Evidenzhaltung der Servicedaten für von TBE Seidner & Partner bezogene
Produkte und Zustellung von Informationsmaterial zu TBE Seidner & Partner – Produkten verarbeitet werden.

2. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit wird TBE Seidner & Partner die Daten des Vertragspartners ggf. an folgende Kategorien von Empfängern übermitteln,
sofern dies im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist: Abtretungsempfänger, Auskunfteien, Dienstleister, Drittschuldner, Gerichte, Finanzämter, Rechtsanwälte,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialversicherungen, Transportunternehmen.

3. Diese Einwilligung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

4. Die TBE Seidner & Partner-Datenschutzerklärung ist der Internet-Homepage www.arge-dvt.at/agb zu entnehmen.